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Unternehmensverband gegen 2G im Einzelhandel

Zu den geplanten 2G Regelungen im Einzelhandel erklärt Ken Blöcker, Geschäftsführer des branchenübergreifenden Unternehmensverbandes Unterelbe-Westküste e.V. (UVUW):
„In Schleswig-Holstein besteht weder die Notwendigkeit eines allgemeinen Lockdowns für Geimpfte und Genesene noch einer 2G Regelung für den Einzelhandel. Wir haben kein Verständnis für die Planungen, kurzfristig 2G im Einzelhandel in Schleswig-Holstein einzuführen. Schleswig-Holstein ist nicht Bayern und nicht Sachsen.
Natürlich ist es Aufgabe der Landesregierung politisch dafür zu sorgen, dass es auch so bleibt. Aber wie auch der Ministerpräsident selbst betont, ist der Einzelhandel kein Ort des Infektionsgeschehens. Diese Maßnahme ist nicht sinnvoll.
Die Politik möchte den Druck auf die Ungeimpften erhöhen. Das ist verständlich. Wir lehnen dennoch eine 2G Regelung im Einzelhandel ab. Es stellt sich schon die Frage wie die 2G Regelung im Einzelhandel umgesetzt werden soll. Wer kontrolliert die Ausweise? Wer sichert sie Personenüberprüfung?
Schon die Einführung der 3G Regelung am Arbeitsplatz führt mitunter zu spannungsgeladenen Diskussionen an den Kontrollstellen. Selbst wenn es dem Einzelhandel erneut gelingen sollte, in kürzester Zeit hier organisatorische Lösungen zu finden, kommen auf den fehlenden Umsatz auch noch zusätzliche Kostenbelastungen. Der bereits vielfach in der Pandemie besonders getroffene Einzelhandel wird auf bestellten Waren des immens wichtigen Weihnachtsgeschäftes sitzen bleiben. Während der Ungeimpfte unter 3G Bedingungen am Arbeitsplatz erscheinen darf, soll die gleiche Person nicht mehr im stationären Einzelhandel einkaufen dürfen. Das ist widersinnig.
Es kann nicht Aufgabe des Einzelhandels sein, Ausweise und Identitätsprüfungen durchzuführen. Wenn überhaupt, ist das Aufgabe des Staates. Wenn der Staat dieser Aufgabe nicht nachkommen kann, dann muss er mit einer allgemeinen Impfpflicht für klare Verhältnisse sorgen. Die Arbeitgeber der Westküste plädieren unserer aktuellen Umfrage zur Folge mehrheitlich für eine allgemeine Impfpflicht (75%).“

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