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Gasumlage massive Belastung für Unternehmen der Region

Mit der Gasumlage müssen Unternehmen zusätzliche 2,419 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Die Gasumlage soll als solidarische Maßnahme gelten, um die Gasversorgung aller Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen zu sichern.

Der Geschäftsführer des branchenübergreifenden schleswig-holsteinischen Unternehmensverbandes Unterelbe-Westküste e.V. (UVUW), Ken Blöcker fragt sich wie die mittelständischen Unternehmen diese Mehrbelastung stemmen sollen. „Vier von fünf Unternehmen im Westen Schleswig-Holsteins sind unserer Umfrage zur Folge auf Gaslieferungen für ihr laufendes Geschäft angewiesen. Die Mehrheit gibt außerdem an, die Mehrkosten für die Energiebeschaffung nicht vollständig an die Kunden bzw. die Verbraucher weitergeben zu können. Zwar finden Preisanpassungen statt, jedoch nicht in dem Umfang, in dem sie es eigentlich müssten.“

Blöcker weiß zu berichten, dass selbst auf nicht produktionsintensive mittelständische Unternehmen im Westen Schleswig-Holsteins allein durch die Gasumlage Mehrbelastungen im sechsstelligen Bereich zu kämen. „Bei energieintensiven Unternehmen in der Region, wie zum Beispiel aus der Papierwirtschaft oder der chemischen Industrie sprechen wir von mehreren Millionen Euro.“ Blöcker fordert daher schnelles Handeln der Politik: „Das Gaspreisniveau kann für manche Unternehmen existenzgefährdend werden. Wir brauchen schnell Klarheit über die notwendigen Entlastungen. Die Bundesregierung muss schnellstmöglich die Kosten durch die Gasumlage begrenzen. Dazu muss die Bundesregierung noch einmal über die Reduktion staatlicher Abgaben auf den Energiebezug nachdenken. Ein Entlastungspaket, in welchem nur die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage erstattet werden würde, wäre nicht annähernd ausreichend, um die zusätzliche Kosten auszugleichen. Notwendig wäre kurzfristig eine Belastungsobergrenze, die Schaffung gestaffelter Beträge und eine zeitliche Streckung der Umlage.“

Abschießend hinterfragt Blöcker noch die Ausgestaltung der Gasumlage: „Überregionale Gasversorger können die Zahlung der Gasumlage ohne Berücksichtigung der tatsächlichen eigenen wirtschaftlichen Situation in Anspruch nehmen. Sie kann auch dann umgelegt werden, wenn ein entsprechender Gasversorger überhaupt nicht in Not gerät oder vom Insolvenz ganz weit entfernt ist. Wenn alle mittelständischen Unternehmen nun gasimportierende Versorger finanziell stützen müssen, dann dürfen wir aber von den Gasimporteuren auch erwarten, dass dieses Geld eines Tages an die Geldgeber zurückfließt, insbesondere, wenn es nicht im entsprechenden Umfang in Anspruch genommen werden musste.“

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