Digitales Themencafe – Die Uhr tickt: Bestehende Entgeltumwandlung sind ab 2022 zuschusspflichtig
"Die Uhr tickt: Bestehende Entgeltumwandlungen sind ab 2022 zuschusspflichtig" Für Arbeitgeber endet die Übergangsfrist aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) für bestehende Verträge am 31.12.2021. Dann muss auch bei vor 2019 abgeschlossenen Verträgen ein Zuschuss in Höhe von 15% auf den Entgeltumwandlungsbetrag gewährt werden. Doch ist das wirklich so oder gibt es Ausnahmen? Wie ist das Handling […]